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Ihre Praxis für Kieferorthopädie in Georgsmarienhütte bei Osnabrück

Oesede Smile Praxis für Kieferorthopädie

IHR PROFI FÜR SCHÖNE ZÄHNE

Wissenswertes


Auf dieser Seite haben wir für Sie Informationen zusammengestellt, die im Zusammenhang mit einer Kieferorthopädischen Behandlung besonders häufig nachgefragt werden, z.B. zu den anfallenden Kosten, dem Umgang mit kieferorthopädischen Geräten und was man im Notfall tun sollte.


UNSERE TERMINE


An die­ser Stel­le sei ein Hin­weis zu un­se­ren Ter­mi­nen er­laubt. Un­se­re Pra­xis ar­bei­tet mit einem gut or­ga­ni­sier­ten, kon­se­quen­ten Be­stell­sys­tem. Sie kön­nen durch pünkt­li­che Ein­hal­tung Ihrer Ter­mi­ne dazu bei­tra­gen, die War­te­zei­ten zu mi­ni­mie­ren. Bitte sagen Sie recht­zei­tig ab, falls Sie zu einem Ter­min ver­hin­dert sind. Trotz­dem kann es manch­mal zu War­te­zei­ten kom­men, wenn nicht­vor­her­seh­ba­re zu­sätz­li­che Ar­bei­ten im Sprech­zim­mer nötig wer­den.

Außerdem kann es vorkommen, dass Patienten nicht in der Reihenfolge ihres Eintreffens ins Sprechzimmer kommen. Dies liegt daran, dass die Termine je nach vorliegender Behandlung unterschiedliche Arbeiten und Behandlungsdauer erfordern. Wir koordinieren die Belegung der Sprechzimmer an der Rezeption, um einen bestmöglichen Gesamtablauf zu erzielen. Dafür bitten wir Sie um Verständnis.

KOSTEN UND ABRECHNUNG

Hier erhalten Sie Informationen zu den Kosten und der Abrechnung kieferorthopädischer Leistungen.

  • Bezahlt die gesetzliche Krankenkasse kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen?

    Beim Vor­lie­gen von Zahn- und Kie­fer­fehl­stel­lun­gen muss man un­ter­schei­den nach der Be­hand­lungs­be­dürf­tig­keit nach wis­sen­schaft­li­chen Kri­te­ri­en und der Leis­tungs­pflicht der ge­setz­li­chen Kran­ken­kas­se. Die Kran­ken­kas­se über­nimmt bei Kin­dern und Ju­gend­li­chen unter 18 Jah­ren unter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen einen Groß­teil der Be­hand­lungs­kos­ten.

    Der Ge­setz­ge­ber hat hier­zu ein so­ge­nann­tes „Kie­fer­or­tho­pä­di­sches In­di­ka­ti­ons­sche­ma (KIG)“ mit mess­ba­ren Kri­te­ri­en zur Ein­stu­fung der vor­lie­gen­den Zahn- und Kie­fer­fehl­stel­lun­gen in Schwe­re­gra­de 1 bis 5 ein­ge­führt. Die­ser wird vom Kie­fer­or­tho­pä­den bei der Erst­be­ra­tung er­mit­telt und Ihnen mit­ge­teilt.


    KIG-Stu­fe 1 und 2: Die ge­setz­li­che Kran­ken­kas­se über­nimmt keine Kos­ten für eine kie­fer­or­tho­pä­di­sche Be­hand­lung. Die vor­lie­gen­den Fehl­stel­lun­gen kön­nen aber aus wis­sen­schaft­li­cher oder auch äs­the­ti­scher Sicht durch­aus be­hand­lungs­be­dürf­tig sein. Die Kos­ten der Be­hand­lung müs­sen dann al­ler­dings pri­vat ge­tra­gen wer­den.


    KIG- Stufe 3 bis 5: Die ge­setz­li­che Kran­ken­kas­se über­nimmt einen Groß­teil der Be­hand­lungs­kos­ten. Wenn Sie mit der vom Kie­fer­or­tho­pä­den vor­ge­schla­ge­nen Be­hand­lung ein­ver­stan­den sind, wird ein Be­hand­lungs­plan er­stellt und bei Ihrer Kran­ken­kas­se zur Ge­neh­mi­gung der Kos­ten­über­nah­me ein­ge­reicht. Wenn die Kran­ken­kas­se die Be­hand­lung ge­neh­migt (sie kann dazu auch noch einen Gut­ach­ter be­fra­gen), kann die Be­hand­lung be­gin­nen.

    Die Ab­rech­nung der vom Kie­fer­or­tho­pä­den wäh­rend der Be­hand­lung er­brach­ten Leis­tun­gen er­folgt am Ende jedes Quar­tals. Vom Rech­nungs­be­trag zahlt die Kran­ken­kas­se di­rekt 80% (oder 90% bei meh­re­ren zu be­han­deln­den Kin­dern) an den Kie­fer­or­tho­pä­den. 20% (oder 10%) des Rech­nungs­be­tra­ges be­zahlt wäh­rend der Be­hand­lung der Pa­ti­ent. Bei er­folg­rei­chem Ab­schluss der Be­hand­lung er­stat­tet die Kran­ken­kas­se am Ende die­sen Ei­gen­an­teil.

  • Wie ist die Regelung bei gesetzlich Versicherten ab 18 Jahren?

    Die ge­setz­li­che Kran­ken­kas­se über­nimmt die Kos­ten für eine kie­fer­or­tho­pä­di­sche Be­hand­lung nur bei Fehl­stel­lun­gen, die so schwer­wie­gend sind, dass es einer Kom­bi­na­ti­ons­be­hand­lung von Kie­fer­or­tho­pä­die und kie­fer­chir­ur­gi­scher Ope­ra­ti­on be­darf. Eine rein kie­fer­or­tho­pä­di­sche Kor­rek­tur von Fehl­stel­lun­gen ist pri­vat zu be­zah­len.

  • Werden von der gesetzlichen Krankenversicherung alle Leistungen übernommen?

    Was sind außervertragliche Leistungen (AVL) und Mehrkosten?


    Unter anderem regelt § 12 SGB V die Übernahme kieferorthopädischer Leistungen durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Dort heißt es „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen…“ Der Katalog der von der gesetzlichen Krankenkasse getragenen Leistungen ist also beschränkt. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Leistungen, die medizinisch sinnvoll sind, modernere Behandlungsmethoden umfassen und den Komfort oder die Ästhetik verbessern, aber nicht von der Krankenkasse übernommen werden, da sie über das ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Maß hinausgehen. Man unterscheidet zwischen Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt ( außervertragliche Leistungen- AVL) und Leistungen, bei denen die Krankenkasse nur die Basisvariente bezahlt (Mehrkosten).


    In Frage kommen je nach der individuellen Problematik zum Beispiel:


    - Funktionsdiagnostik

    - Zusätzliche diagnostische Maßnahmen

    - Hochwertige, selbstligierende Brackets

    - Superelastische Bögen

    - Bracketumfeldreinigungen

    - Glattfächenversiegelung im Bracketumfeld

    - Spezielle Zusatzapparaturen

    - Festsitzender Retainer zur Dauerstabilisierung (außer bei bestimmten Fehlstellungen)


    Welche Maßnahmen im individuellen Fall sinnvoll wären, bespricht der Kieferorthopäde mit Ihnen. Danach könne Sie darüber entscheiden.

  • Was übernehmen private Zahnzusatzversicherungen?

    Seit ei­ni­gen Jah­ren wer­den für ge­setz­lich Ver­si­cher­te ver­stärkt pri­va­te Zu­satz­ver­si­che­run­gen an­ge­bo­ten. Ob, und in wel­chem Um­fang diese Ver­si­che­run­gen Kos­ten über­neh­men, hängt vom Wort­laut des in­di­vi­du­el­len Ver­tra­ges ab. Zu­nächst muss die kie­fer­or­tho­pä­di­sche Be­hand­lung an sich auf­ge­führt sein.

    Zu­sätz­lich ist zu un­ter­schei­den, ob nur Zu­satz­kos­ten bei einer ge­neh­mig­ten kie­fer­or­tho­pä­di­schen Be­hand­lung, oder auch Kos­ten bei aus­schließ­li­cher Pri­vat­be­hand­lung ge­setz­lich Ver­si­cher­ter (z.B. bei KIG 1 oder 2, oder Alter über 18 Jahre) über­nom­men wer­den und in wel­chem Um­fang. Grund­sätz­lich gilt je­doch, dass eine der­ar­ti­ge Ver­si­che­rung ab­ge­schlos­sen sein muss, bevor man erst­ma­lig auf die Not­wen­dig­keit einer kie­fer­or­tho­pä­di­schen Be­hand­lung hin­ge­wie­sen wurde.

  • Wie ist die Kostenübernahme bei Privatversicherten/ Beihilfeberechtigten geregelt?

    Wird eine kie­fer­or­tho­pä­di­sche not­wen­dig oder ge­wünscht, er­stellt der Kie­fer­or­tho­pä­de an­hand der dia­gnos­ti­schen Un­ter­la­gen einen in­di­vi­du­el­len Heil- und Kos­ten­plan auf Grund­la­ge der GOZ/GOÄ, der mit Ihnen be­spro­chen wird.

    Nach­dem Sie den Plan bei Ihrer Ver­si­che­rung/Bei­hil­fe ein­ge­reicht haben teilt Ihnen der Kos­ten­trä­ger mit, wel­che Ein­zel­leis­tun­gen er in wel­cher Höhe über­neh­men wird. Dies ist bei pri­va­ten Ver­si­che­run­gen weit­ge­hend vom in­di­vi­du­el­len Ver­trag und Leis­tungs­ka­ta­log ab­hän­gig. Die Leis­tun­gen der Bei­hil­fe ori­en­tie­ren sich aus Kos­ten­grün­den zu­neh­mend am Leis­tungs­ka­ta­log der ge­setz­li­chen Kran­ken­kas­sen.

    Auch hier gibt es einen Un­ter­schied zwi­schen be­rech­nungs­fä­hi­gen, er­stat­tungs­fä­hi­gen und bei­hil­fe­fä­hi­gen Leis­tun­gen. Mit dem Ziel der Kos­ten­sen­kung kann es teil­wei­se zur Nicht- oder Tei­ler­stat­tung ein­zel­ner Leis­tun­gen kom­men. Ihren Wi­der­spruch un­ter­stüt­zen wir gern, so­fern mög­lich, mit in­di­vi­du­el­len Schrei­ben.

    Es ist je­doch nicht immer zu ver­hin­dern, dass es zu Selbst­be­hal­ten kommt. Al­ter­na­tiv steht Ihnen bei wie­der­hol­ter Ab­leh­nung der Er­stat­tung nach Wi­der­spruch auch der Rechts­weg offen.

SOS

Hier erhalten Sie erst Informationen, was Sie tun sollten, wenn es mit der herausnehmbaren oder festen Zahnspange Probleme gibt.

  • Die Zahnspange ist defekt. Was soll ich tun?

    Sie soll­ten dann so­fort mit Ihrem Kie­fer­or­tho­pä­den einen Ter­min ver­ein­ba­ren, damit die Zahn­span­ge um­ge­hend re­pa­riert wer­den kann.

  • Die herausnehmbare Zahnspange verursacht Druckstellen

    Mit her­aus­nehm­ba­ren Zahn­span­gen sol­len Ver­än­de­run­gen an den Zäh­nen und Kie­fern vor­ge­nom­men wer­den. Dies geht nicht ohne Ein­wir­kung von Kräf­ten. Des­halb ist ein Druck­ge­fühl beim Ein­set­zen einer Zahn­span­ge, oder nach dem Ak­ti­vie­ren von Schrau­ben oder Drah­t­e­le­men­ten nor­mal und bes­sert sich nach ei­ni­ger Tra­ge­zeit. Soll­ten je­doch schmerz­haf­te Druck­stel­len am Zahn­fleisch ent­ste­hen, soll­ten Sie in die Pra­xis kom­men. Hier wird die Zahn­span­ge an der ent­spre­chen­den Stel­le kor­ri­giert und die Druck­stel­le am Zahn­fleisch mit einem Me­di­ka­ment be­han­delt.

  • Ein Element der festen Zahnspange hat sich gelöst

    Löst sich von der Zahn­span­ge ein Bra­cket oder Band, mel­den Sie sich bitte in der Pra­xis. Heben Sie bitte das ge­lös­te Ele­ment auf, damit wir es wie­der­be­fes­ti­gen kön­nen. Hat sich ein Bogen ge­löst, kann man zu­nächst ver­su­chen, vor­sich­tig (even­tu­ell mit Hilfe einer Pin­zet­te) wie­der in das Bra­cket oder Röhr­chen zu schie­ben. Am nächs­ten Tag soll­te aber trotz­dem die Pra­xis auf­ge­sucht wer­den.

    Wenn das am Wo­chen­en­de pas­siert, kom­men Sie bitte so­fort am Mon­tag zu uns. Soll­ten Sie je­doch Schmer­zen haben, hilft der zahn­ärzt­li­che Not­dienst. Soll­ten wir ei­ni­ge Tage nicht er­reich­bar sein, er­fah­ren auf der Web­site oder dem An­ruf­be­ant­wor­ter, wer in Not­fäl­len die Ver­tre­tung über­nimmt.

  • Die feste Zahnspange verursacht Beschwerden

    Nach dem Ein­set­zen der fes­ten Zahn­span­ge, oder auch nach dem Ein­set­zen neuer Bögen kann es vor­über­ge­hend auf­grund der Zahn­be­we­gun­gen zu Schmer­zen kom­men. Soll­ten diese Schmer­zen als stark emp­fun­den wer­den, kann ein Schmerz­mit­tel in al­ters­ge­rech­ter Do­sie­rung (s. Bei­pack­zet­tel) ein­ge­nom­men wer­den. Soll­ten die Schmer­zen län­ger als zwei bis drei Tage an­dau­ern, mel­den Sie sich bitte in der Pra­xis.


    Stö­ren­de Bo­ge­nen­den oder vor­ste­hen­de Rän­der von Bra­ckets oder Röhr­chen kön­nen die Wan­gen­schleim­haut rei­zen. Hier kann man sich kurz­zei­tig be­hel­fen, indem man eine klei­ne Kugel aus Schutz­wachs (in der Pra­xis er­hält­lich) auf die stö­ren­de Stel­le drückt. Da­nach kom­men Sie bitte um­ge­hend in die Pra­xis. Wir be­sei­ti­gen oder ver­bes­sern die Pro­blem-Ur­sa­che und kön­nen die ge­reiz­te Stel­le der Mund­schleim­haut mit einem Me­di­ka­ment lokal be­han­deln. Hilf­reich sind auch Spü­lun­gen mit Ka­mil­len­tink­tur oder Sal­bei­tee.

HÄUFIGE FRAGEN ZUR HERAUSNEHMBAREN ZAHNSPANGE

  • Was heisst herausnehmbar?

    Her­aus­nehm­bar be­deu­tet, dass die kie­fer­or­tho­pä­di­sche Ap­pa­ra­tur nicht stän­dig im Mund bleibt. Sie wird zu be­stimm­ten Zei­ten nicht ge­tra­gen, zum Bei­spiel wäh­rend des Es­sens oder des Sports. Es ist aber ganz wich­tig, dass die Span­ge jeden Tag (und nachts) so lange wie mög­lich ge­tra­gen wird. In der Regel be­steht die Span­ge aus einer Kunst­stoff­plat­te, in die z.B. Dräh­te, Drah­t­e­le­men­te und Dehn­schrau­ben ein­ge­bracht sind. Damit kön­nen dann die Zähne be­wegt oder auch die Kie­fer ge­formt wer­den.


    Eine her­aus­nehm­ba­re Span­ge wird oft vor Be­ginn der fest­sit­zen­den Be­hand­lung ein­ge­setzt oder aber nach Ab­schluss der ak­ti­ven Be­hand­lung zur Sta­bi­li­sie­rung der The­ra­pie­er­geb­nis­se.

  • Welche Funktion haben die verwendeten Drähte und Drahtelemente?

    Grund­sätz­lich haben die bei der her­aus­nehm­ba­ren Zahn­span­ge ein­ge­setz­ten Dräh­te zwei Funk­tio­nen. Zum einen eine Hal­te­funk­ti­on, zum an­de­ren eine form­ge­ben­de Funk­ti­on. Drah­t­e­le­men­te wie bei­spiels­wei­se der Pfeil­klam­mer oder die Adams­klam­mer die­nen dazu, dass die Zahn­span­ge aus­rei­chend si­cher und fest im Ge­biss ver­an­kert ist, sie hal­ten also die Zahn­span­ge in der rich­ti­gen Po­si­ti­on. An­de­re Dräh­te wie der La­bi­al­bo­gen oder die Re­tru­si­ons­fe­der hel­fen dabei, die Zähne in­ner­halb des Zahn­bo­gens an die ge­wünsch­te Stel­le zu be­we­gen oder an der rich­ti­gen Stel­le zu sta­bi­li­sie­ren. Fast alle diese Dräh­te und Drah­t­e­le­men­te müs­sen vom Zahn­tech­ni­ker in­di­vi­du­ell für jeden Pa­ti­en­ten her­ge­stellt wer­den.

  • Wozu braucht man Dehnschrauben?

    Damit man die Zähne be­we­gen kann, wird die Kunst­stoff­plat­te in ein oder meh­re­re Seg­men­te ge­teilt. An den Schnitt­stel­len sind so­ge­nann­te Dehn­schrau­ben ein­ge­baut. Dreht man diese Schrau­be aus­ein­an­der, wird das je­wei­li­ge Seg­ment in die ge­wünsch­te Rich­tung ge­drückt. Da­durch kann ein ein­zel­ner Zahn oder eine fest­ge­leg­te Zahn­grup­pe be­wegt wer­den.

  • Aus welchen Kunststoffen bestehen die herausnehmbaren Zahnspangen?

    Der auf­fäl­ligs­te Teil einer her­aus­nehm­ba­ren Zahn­span­ge ist die, an die Kie­fer­form an­ge­pass­te Plat­te aus Kunst­stoff. Der hier­zu ver­wen­de­te Kunst­stoff wird sehr hohen phy­si­ka­li­schen und me­di­zi­ni­schen An­sprü­chen ge­recht und wird kli­nisch ge­prüft. Er ist aus­ge­zeich­net bio­ver­träg­lich und das  gilt eben­so für die ver­wen­de­ten Far­ben.

  • Mein Kind hat eine Allergie, was kann passieren?

    An­hand des All­er­gie­pas­ses kann der Kie­fer­or­tho­pä­de prü­fen, um wel­che All­er­gie es sich han­delt. Dann kann ent­schie­den wer­den, wel­che Ma­te­ria­li­en für die Be­hand­lung even­tu­ell nicht ver­wen­det wer­den dür­fen. Spe­zi­ell im Be­reich der Me­tal­le sind Al­ter­na­ti­ven mög­lich.

  • Muss die herausnehmbare Zahnspange immer getragen werden?

    Nein, je­doch so lange wie mög­lich am Tag und in der Nacht. Die ge­naue Tra­ge­zeit legt in jedem Fall der Kie­fer­or­tho­pä­de fest. Sie wird in­di­vi­du­ell auf die Er­for­der­nis­se Ihres Kin­des ab­ge­stimmt.

    Beim Sport und beim Essen wird die Span­ge nicht ge­tra­gen. Wich­tig: nach jeder Her­aus­nah­me gut rei­ni­gen!

  • Warum fällt die Zahnspange nachts aus dem Mund?

    Am An­fang der Be­hand­lung wird die Ap­pa­ra­tur als Fremd­kör­per emp­fun­den, des­halb nicht ak­zep­tiert und im Schlaf her­aus­ge­nom­men, da sie stört. Da die Ein­ge­wöh­nung am Tag er­folgt, muss hier etwas Ge­duld auf­ge­bracht wer­den. Nach ei­ni­ger Zeit wird die Zahn­span­ge to­le­riert. Soll­te es nach län­ge­rer Tra­ge­zeit noch immer Pro­ble­me geben, so spre­chen Sie mit Ihrem Be­hand­ler dar­über.

  • Kann man mit der Zahnspange normal sprechen?

    Am An­fang ist das Spre­chen mit der Span­ge si­cher un­ge­wohnt und man wird sich damit etwas schwer tun. Nach ei­ni­ger Tra­ge­zeit wird die Zahn­span­ge nicht mehr als "Fremd­kör­per" emp­fun­den und das Spre­chen ist wie­der pro­blem­los mög­lich.

  • Wie reinige ich meine Zahnspange am besten?

    Auch bei der her­aus­nehm­ba­ren Span­ge ist eine gründ­li­che täg­li­che Rei­ni­gung un­be­dingt er­for­der­lich. Am bes­ten dient dazu eine harte Zahn­bürs­te und Zahn­pas­ta. Beim Rei­ni­gen un­be­dingt dar­auf ach­ten, dass die Dräh­te nicht ver­bo­gen wer­den, des­halb die Ge­rä­te nur vor­sich­tig am Kunst­stoff fest­hal­ten.   Die Ver­wen­dung von Rei­ni­gungs­ta­blet­ten ist ein­mal am Tag rat­sam.       


    Wich­tig  ist auch die rich­ti­ge Auf­be­wah­rung. Die Zahn­span­ge muss immer in einem extra Be­häl­ter, der so­ge­nann­ten Span­gen­box, auf­be­wahrt wer­den. Nur so wird si­cher­ge­stellt, dass sie nicht be­schä­digt wird. In Ihrer KFO-Pra­xis be­kom­men Sie dazu In­for­ma­tio­nen.

HÄUFIGE FRAGEN ZUR FESTSITZENDEN ZAHNSPANGE

  • Was sind selbstligierende Brackets?

    Bei her­kömm­li­chen Bra­ckets wer­den die Bögen i.a. mit­tels Gum­mi- oder Draht­rin­gen (Li­ga­tu­ren) im Schlitz des Bra­ckets ge­hal­ten. Hier­bei tre­ten wäh­rend der Tra­ge­zeit oft un­er­wünsch­te Rei­bungs­kräf­te an den Ver­bin­dungs­stel­len auf, die das Be­hand­lungs­er­geb­nis be­ein­flus­sen. Mo­der­ne Wei­ter­ent­wick­lun­gen die­ser Bra­ckets sind selbst­li­gie­ren­de Sys­te­me. Ein ins Bra­cket in­te­grier­ter Me­cha­nis­mus (Clip, Tür­chen) hält hier den Bogen im Bra­cket und mi­ni­miert so die Rei­bungs­kräf­te und un­er­wünsch­te Ne­ben­ef­fek­te. Zudem wird der Tra­ge­kom­fort für den Pa­ti­en­ten ver­bes­sert und die Mund­hy­gie­ne er­leich­tert. In un­se­rer Pra­xis wer­den wegen der ge­nann­ten Vor­zü­ge stan­dard­mä­ßig selbst­li­gie­ren­de Bra­cket­sys­te­me ver­wen­det.

  • Gibt es weniger auffallende Brackets?

    Zahn­far­be­ne Bra­ckets


    Neben den Me­tall­bra­ckets gibt es auch Bra­cket­sys­te­me aus zahn­far­be­nen Ma­te­ria­li­en wie Kunst­stoff oder Ke­ra­mik. Hin­sicht­lich Prä­zi­si­on, Sta­bi­li­tät und Farb­treue sind hier  die Ke­ra­mik­bra­ckets im Vor­teil. Diese Bra­ckets sind deut­lich teu­rer als Me­tall­bra­ckets. Oft ge­nügt auch ein Ein­satz im be­son­ders sicht­ba­ren Front­zahn­be­reich.


    Lin­gu­al­tech­nik


    Diese fest­sit­zen­de Ap­pa­ra­tur wird an die Rück­sei­te der Zähne ge­klebt, ist also für an­de­re nicht sicht­bar. Diese The­ra­pie­form ist we­sent­lich auf­wen­di­ger als die klas­si­sche The­ra­pie und des­halb auch teu­rer. Ein gro­ßer Vor­teil ist die Äs­the­tik, die Ein­ge­wöh­nung für eine Zahn­span­ge auf der Zun­gen­sei­te ist dafür etwas er­schwert.

  • Spezielle Apparaturen in Verbindung mit der „festen Zahnspange“

    Herbst-Schar­nier


    Das Herbst Schar­nier ist eine kie­fer­or­tho­pä­di­sche Ap­pa­ra­tur, die fest im Mund des Pa­ti­en­ten ein­ge­baut wird. Sie wurde nach dem Er­fin­der be­nannt. Das Herbst Schar­nier wird dazu be­nutzt, den Un­ter­kie­fer in die ge­wünsch­te idea­le Po­si­ti­on zu brin­gen, so dass die Zähne im Ober- und Un­ter­kie­fer wie­der op­ti­mal in­ein­an­der grei­fen kön­nen.


    Ver­an­ke­rung mit Mi­ni­schrau­ben


    Eine sehr ef­fek­ti­ve und Pa­ti­en­ten­freund­li­che Be­hand­lungs­me­tho­de ist die Zahn­be­we­gung mit Hilfe eines fes­ten Ver­an­ke­rungs­punk­tes für die klas­si­sche kie­fer­or­tho­pä­di­sche Ap­pa­ra­tur au­ßer­halb des Zahn­bo­gens. Um einen sol­chen Ver­an­ke­rungs­punkt zu schaf­fen, wird für kurze Zeit (ca. 6 Mo­na­te) eine Mi­ni­schrau­be zwi­schen die Wur­zeln zwei­er be­nach­bar­ter Zähne ein­ge­dreht. Mit die­ser Me­tho­de las­sen sich Lü­cken , z.B. bei nicht­an­ge­leg­ten Zäh­nen, auch asym­me­trisch, d.h. ohne Aus­gleichs- und Ge­gen­ex­trak­tio­nen wei­te­rer  Zähne, schlie­ßen.


    Mi­ni­schrau­ben sind bei Ju­gend­li­chen und Er­wach­se­nen an­wend­bar.

  • Wie verträglich sind die verwendeten Materialien im Mund?

    Alle Ma­te­ria­li­en, die sich im Mund des Pa­ti­en­ten be­fin­den, un­ter­lie­gen den stren­gen Be­stim­mun­gen des Me­di­zin­pro­duk­te­ge­set­zes (MPG), müs­sen das CE-Zei­chen tra­gen und sind somit in der Regel gut ver­träg­lich. Na­tür­lich gibt es auch be­son­ders gut ver­träg­li­che Ma­te­ria­li­en wie Bra­ckets aus Ke­ra­mik.

  • Werden die Zähne durch das Bekleben beschädigt?

    Nein. Vor dem Be­kle­ben wird der Zahn ober­fläch­lich kon­di­tio­niert, damit die Bra­ckets si­cher kle­ben. Auf Wunsch kann die Zah­no­ber­flä­che um das Bra­cket herum zum zu­sätz­li­chen Schutz ver­sie­gelt wer­den. Nach der Ab­nah­me der Bra­ckets wird der Kle­ber rück­stands­los ent­fernt. Zahn­schä­den ent­ste­hen aus­schließ­lich durch un­zu­rei­chen­de Mund­hy­gie­ne.

  • Kann man mit einer festen Zahnspange alles essen?

    Im Prin­zip ja. Aber kleb­ri­ge Sü­ßig­kei­ten kön­nen sich leicht in den Bra­ckets ver­fan­gen und die Zahn­span­ge be­schä­di­gen. Eben­so ist Vor­sicht bei har­ten Le­bens­mit­teln ge­bo­ten. Der Sü­ßig­kei­ten­kon­sum soll­te, um Zahn­schä­den zu ver­mei­den, kon­trol­liert er­fol­gen.

  • Was ist, wenn ein Bracket locker geworden ist?

    Sie soll­ten dann um­ge­hend mit Ihren Kie­fer­or­tho­pä­den einen Ter­min ver­ein­ba­ren, damit das Bra­cket ent­we­der aus­ge­tauscht oder neu be­fes­tigt wer­den kann.

  • Wie reinige ich meine Zähne am Besten?

    Bei der fest­sit­zen­den Be­hand­lung wird die Zahn­pfle­ge durch die Bra­ckets und die Bögen etwas er­schwert. Es ist wich­tig, dass der Pa­ti­ent die Pfle­ge­tipps, die er in der Pra­xis be­kommt, re­gel­mä­ßig be­her­zigt. So muss die Art und Weise des Zäh­ne­put­zens etwas ge­än­dert wer­den und man soll­te auch spe­zi­el­le Zahn­bürs­ten ver­wen­den, mit denen man die ver­steck­te­ren Stel­len auch wirk­lich er­reicht. Das Zäh­ne­put­zen nach jeder Mahl­zeit ist jetzt noch wich­ti­ger, weil sich schnel­ler Zahn­be­lä­ge bil­den kön­nen, was in Folge auch zur De­mi­ne­ra­li­sie­rung (Ent­kal­kung) der Zähne füh­ren kann und die Ka­ri­e­s­an­fäl­lig­keit er­höht. Es wäre doch scha­de, wenn Sie am Ende der Be­hand­lung zwar ge­ra­de aber be­schä­dig­te Zähne haben.


    Spe­zi­el­le KFO-Zahn­bürs­ten


    Auch in den schlecht zu­gäng­li­chen Zahn­zwi­schen­räu­men ist es wich­tig, gut zu put­zen. Dazu gibt es ver­schie­de­ne Hilfs­mit­tel, wie zum Bei­spiel so­ge­nann­te In­ter­den­tal­bürs­ten. Damit kommt man sehr gut in diese Zwi­schen­räu­me. Neh­men Sie sich ge­nü­gend Zeit für eine gründ­li­che Rei­ni­gung. Spre­chen Sie Ihren Zahn­arzt dar­auf an, wel­che In­ter­den­tal­bürs­ten er emp­fiehlt. Im Ge­gen­satz zu nor­ma­len Zahn­bürs­ten sind bei der KFO-Zahn­bürs­te die Au­ßen­bors­ten län­ger, die In­nen­bors­ten kür­zer. Au­ßer­dem sind die Bors­ten leicht v-för­mig an­ge­ord­net. Durch diese be­son­de­re Form kön­nen so­wohl Zähne als auch Bra­ckets in einem Putz­gang ge­rei­nigt wer­den.


    Ver­wen­dung von Zahn­sei­de


    Die Ver­wen­dung von Zahn­sei­de zur Rei­ni­gung der Zahn­zwi­schen­räu­me ist bei fest­sit­zen­den Span­gen grund­sätz­lich mög­lich aber schwie­rig, denn die Zahn­sei­de muss müh­sam ein­ge­fä­delt wer­den.


    Zu­sätz­li­che Pfle­ge


    Die ein­mal wö­chent­li­che Ver­wen­dung eines hoch­pro­zen­ti­gen Fluo­ridgels als Er­gän­zung der Mund­hy­gie­ne­maß­nah­men ist emp­feh­lens­wert.


    Pro­fes­sio­nell: die Pfle­ge in der Pra­xis


    So gut Sie Ihre Zähne auch selbst pfle­gen, mit den Mit­teln, die der Zahn­arzt­pra­xis zur Ver­fü­gung ste­hen, geht es noch bes­ser. Es ist in jedem Fall zu emp­feh­len, er­gän­zend zu Ihrer ei­ge­nen Zahn­pfle­ge in be­stimm­ten Ab­stän­den die Vor­tei­le der pro­fes­sio­nel­len Zahn­pfle­ge in An­spruch zu neh­men. Bei die­ser Pro­fi-Pfle­ge kön­nen z.B. auch hart­nä­cki­ge Ab­la­ge­run­gen be­sei­tigt wer­den, die sonst ein guter Nähr­bo­den für Bak­te­ri­en wären. Spre­chen Sie das Pra­xis­team dar­auf an.

  • Wie lange dauert die Behandlung?

    Das hängt ganz von der je­wei­li­gen Aus­gangs­la­ge und dem Schwie­rig­keits­grad der Be­hand­lung ab. Als erste Ori­en­tie­rung ist ein Zeit­raum von 2 1/2 bis 3 1/2 Jah­ren rea­lis­tisch.

 Unser umfassendes Leistungsangebot 

Einblicke in unsere Praxis


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Shaher Alhiraky - jameda.de
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